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Originalhersteller gegen Alternativanbieter von Tinten und Tonern

Originalhersteller gegen Alternativanbieter von Tinten und Tonern

Die großen Druckerhersteller, wie beispielsweise Hewlett Packard, Epson, Konica Minolta, Samsung,Oki, Brother, Kyocera Mita, Xerox und etliche andere, verdienen ihr Geld schon lange nicht mehr mit Druckern, sondern mit Tinte und Toner. Das hat natürlich Anbieter angelockt, die preisgünstigere Tonerkartuschen und Tintenpatronen anbieten. Ob das nun neue kompatible Produkte oder wiederbefüllte Toner sind, ist zweitrangig, für den Verbraucher jedenfalls sind diese Anbieter eine qualitative und preisliche Alternative. Dazu gibt es inzwischen eine ganze Reihe von Test-Berichten (z. B. Stiftung Warentest, Computerbild), laut denen es zumeist kaum Unterschiede in der Qualität und Quantität gibt. Die Anbieter von Nachbauten oder wiederbefüllten Toner- und Tintenprodukten geben oft eine lange Garantie und bieten ihre Ware bis zu 70% günstiger an als die Druckerhersteller.

Deshalb beginnen die Druckerhersteller gegen die günstigen Tintenlieferanten oder Tonerlieferanten rechtlich vorzugehen und treffen damit den Verbraucher. Denn viele Anbieter oder Hersteller von günstigen alternativen Tonern oder Tinten, die einmal abgemahnt wurden, nehmen diese Produkte aus ihrem Verkaufsprogramm. Es ist ein beträchtlicher Unterschied, ob ein kompletter Satz Farbtoner 350 Euro kostet, wie bei einigen Farblaserdrucker-Herstellern, oder nur 180 Euro bei Alternativanbietern.

Grundsätzlich gibt es bei den Produkten von Alternativanbietern nicht nur eine Produktfamilie, sondern verschiedene Möglichkeiten: Es gibt neue kompatible Produkte und wiederbefüllte Tinten und Toner. Die erste Möglichkeit sind (unter Umgehung diverser Patente) neu produzierte Toner oder Tinten, die genauso ungebraucht sind wie die Produkte der Gerätehersteller. Diese Möglichkeit gibt es insbesondere bei Kopierern und Tintenstrahldruckern sowie bei allen Geräten, die Thermotransferbänder oder Thermotransferrollen benötigen.

Die neuen kompatiblen Produkte werden oft in Fernost hergestellt, kompatible neue Tonerkartuschen sind jedoch hierzulande oft wegen Patenten der Druckerhersteller illegal (Fälschungen, die das Herstellerlogo tragen sind dies ohnehin!). Die völlig legalen wiederbefüllten Tinten und Toner (auch mit Refill, Rebuilt oder Recycling umschrieben) werden auf der Basis von schon einmal benutzten leeren Kartuschen bzw. Patronen der Gerätehersteller produziert.

Für die Wiederbefüllung von Tonerkartuschen gibt es seit langer Zeit die DIN 33870, in welcher der Vorgang der Wiederbefüllung sowie die Testverfahren festgelegt wird. In Verbindung mit einer ordentlichen Qualitätsprüfung stehen die gefertigten Produkte den Originalprodukten der Gerätehersteller in nichts nach, denn im Rahmen der Wiederbefüllung werden alle defekten oder verschlissenen schriftbildenden Teile ausgetauscht. Die Tonermenge und die Tonerart entspricht dabei der der OEM-Hersteller. Oftmals werden aber auch deutlich höhere Mengen eingefüllt (sog. XL-Produkte), wodurch das Preis- Leistungsverhältnis sich nochmals zugunsten des wiederbefüllten Produkts verbessert.

Im Gegensatz zu den meisten neuen kompatiblen Produkten werden die wiederbefüllten oder Refilltoner bzw. Rebuilttoner oft von kleinen bzw. mittelständischen Unternehmen hergestellt. Für wiederbefüllte Tintenpatronen gilt im Prinzip das Gleiche wie für die Toner, nur dass hier wegen dem mechanisch viel simpleren Aufbau praktisch keine Teile verschleißen und ausgetauscht werden müssen, stattdessen wird ein Reinigungs- und Testverfahren angewendet. Sollten die Tinten nach dem Test bzw. der Befüllung kein ordentliches Schriftbild erzeugen, werden sie nicht wiederverwendet.



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